Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

EsH – Edelstahlservice Harzer
Inhaber: Frank Harzer
Waldstraße 18
09366 Niederdorf

info@edelstahlservice-harzer.de

USt-IdNr.: DE284445528
IHK Chemnitz Ident-Nr. 123_629281


Stand: Januar 2019

 

Sehr geehrte Kunden,

im Teil 1 sehen Sie unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen & Unternehmer“ und
im nachfolgenden Teil 2 die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Privatkunden“.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen & Unternehmer

 

1. Geltung


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma EsHEdelstahlservice
Harzer und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen der Firma EsHEdelstahlservice
Harzer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Ein Vertrag kommt mündlich oder
schriftlich bei Bestätigung des Angebotes und den daraus erteilten Auftrag zustande.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon
abweichende schriftliche Regelung getroffen haben.
Für Abbildungen, Zeichnungen und Darstellungen in elektronischen Medien, Wort- und Bildmarken sowie
sonstiger Angebotsunterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere
Zustimmung weder genutzt, noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Für alle durch
Nichtbeachtung dieser Vereinbarung entstehenden direkten oder indirekten Schäden haftet der Auftraggeber.
An allen von uns produzierten Erzeugnissen steht uns das alleinige Urheberrecht zu.

 

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der
Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

3. Eigentumsvorbehalt


Die von der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer gelieferten und montierten Gegenstände bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, unser Eigentum, soweit kein Eigentumsübergang an den
Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ist berechtigt, dem
Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung ggf.
Vorauszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
Die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber
sich vertragswidrig verhält. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Die Ware darf weder verpfändet noch übereignet werden. Bei einer Pfändung solcher Waren durch Dritte ist
der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon sofort Mitteilung zu machen.
Der Auftraggeber tritt schon heute sämtliche ihm aus etwaigen Weiterveräußerungen der gelieferten Ware
zustehenden Forderungen in voller Höhe ausnahmslos an uns ab, ohne dass es einer gesonderten
Abtretungserklärung bedarf. Wird die Ware vom Auftraggeber weiterveräußert oder in sein Gebäude oder
Grundstück eines Dritten eingebaut, derart, dass sie Bestandteil eines Grundstückes bzw. Gebäudes wird,
gehen die an Stelle dieser Sache tretenden Forderungen des Auftraggebers, gegebenenfalls auch die
Forderungen des Auftraggebers gegen seine Abnehmer oder Dritte, in Höhe der ursprünglichen
Waren-/Rechnungsbeträge auf uns zur Sicherung unserer Forderungen über, ohne das es einer besonderen
Vereinbarung bedarf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung
unserer Eigentumsrechte zu erteilen, auszuhändigen bzw. zu verschaffen.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Auftraggeber stets für die Firma EsHEdelstahlservice
Harzer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Auftraggebers
stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht,
verarbeitet, steht der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen nicht der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so steht der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z.Z. der Verarbeitung
zu. Wird diese Vorbehaltsware vom Auftraggeber – nach Verarbeitung/Verbindung- veräußert, so tritt der
Auftraggeber schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ab.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und
Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene
Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber der Firma EsH-Edelstahlservice
Harzer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den der
Firma EsH-Edelstahlservice Harzer entstandenen Ausfall.

 

4. Gewährleistung / Mangel


Ist eine von der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber
Nacherfüllung verlangen. Mangelrügen sind unverzüglich, spätestens aber, innerhalb 1 Woche nach Lieferung,
schriftlich mitzuteilen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung von der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer
nicht beseitigt, hat der Auftraggeber Anspruch die Vergütung der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer, durch
Erstattung einer Gutschrift, zu mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich
der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ausgenommen
hiervon sind Verschleißteile. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer oder zweckentfremdeter
Handhabung.
Die Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer Lieferungen bemessen sich ausschließlich nach den
ausdrücklichen Vereinbarungen. Die Inhalte der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber begründen
grundsätzlich keine Garantie. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung. Der Auftraggeber hat unsere Lieferung nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Sollte der
Auftraggeber bei der Überprüfung Mängel feststellen, hat er uns unverzüglich Gelegenheit zu einer
Überprüfung der beanstandeten Lieferung zu geben. Auf Verlagen unsererseits ist die beanstandete Lieferung
nach unserer Weisung ganz oder teilweise auf unsere Kosten uns zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten
Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Auftraggebers mit hierbei anfallenden Fracht- und
Überprüfungskosten vor. .
Durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Lieferung, bestehen für diese und daraus
entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

 

5. Haftung


Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird von uns nur
übernommen, wenn dies in den Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. In den übrigen Fällen liegt
das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Auftraggeber. Die Firma EsH-Edelstahlservice
Harzer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln entstehen. Die Firma
EsH-Edelstahlservice Harzer haftet nicht den natürlichen Verschleiß, die normale Abnutzung und Schäden, die
an Produkten infolge fehlender oder nachlässiger Behandlung entstehen. Für mangelhafte Wartung oder die
übermäßige Beanspruchung unserer Produkte übernehmen wir auch keine Haftung.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Umwelteinflüsse (Flugrost, Fremdmaterialstaub) oder durch den Einbau
an ungeeigneten Standorten entstehen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche für, von uns zur Verfügung gestelltes
Material, auch im vorgefertigten Zustand, sind ausgeschlossen. Von uns nicht anerkannte Ansprüche können
gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach unserer Ablehnung
Klage erhoben wird. Soweit keine kürzeren Verjährungsfristen in Betracht kommen, verjähren alle Ansprüche
gegen uns nach 1 Jahr.

 

6. Umtausch


Kunden spezifische Anfertigungen bzw. Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch oder dessen Vorgaben,
Vorlagen, speziellen Wünschen oder Bausituation, sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

7. Preise


Falls nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden, sind die jeweils am Liefertag geltenden Preise für die
Berechnung maßgebend. Unvorhergesehene Leistungen, welchen im Angebot nicht berücksichtigt waren,
werden nach Aufmaß berechnet. Wenn sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise
unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, z.B. durch höhere Löhne, ändern, sind wir berechtigt,
unsere Verkaufspreise entsprechend anzuheben. Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Annahme des Auftrages durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der
Liefermöglichkeit. Höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel oder andere von uns
nicht verschuldete Behinderungen berechtigen uns, von dem Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
oder den Liefertermin um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben.
Kommt es bei vereinbarten Anlieferungen oder vor Ort Montagen, durch bauseitige Verzögerung, zu Warteoder
Ausfallzeiten, so werden diese dem Auftraggeber, zu den aktuellen Berechnungssätzen berechnet. Sind
Nacht und/oder Wochenendarbeiten erforderlich, werden diese unter Zugrundelegung der
Montageberechnungssätze mit den entsprechenden Mehrkosten berechnet.
Soweit unsere Lieferung vertragsgemäß oder aber auf Wunsch des Bestellers später als zwei Monate nach
Auftragserteilung erfolgt, sind wir berechtigt, eine Preisanpassung an während dieses Zeitraumes veränderte
Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Energie, Löhne usw.) für die am Liefertag gültigen Preise vorzunehmen.


8. Vertragsabschluss / Lieferbedingungen


Es gelten ausschließlich die Lieferbedingungen der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer, mit denen sich der
Auftraggeber bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn
nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag
bzw. Anschreiben zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Lieferbedingungen erteilt, so
gelten auch dann nur unsere Lieferbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten
also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Unsere Angebote sind freibleibend
und unverbindlich.
Nachträgliche Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei Mängelrügen oder anderen Gegenansprüchen ist der Auftraggeber nicht zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt. Diese werden im Falle der Anerkennung durch eine Gutschrift
beglichen.

 

9. Rechnungen / Zahlungsbedingungen


Bei Neukunden, Erstauftrag oder Lieferung per Versand bzw. Spedition, behalten wir uns vor, auf eine
Anzahlung bis hin zu Vorauskasse, vor Fertigungsbeginn zu bestehen.
Rechnungen können nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet
werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen oder den jeweils mit dem Auftraggeber vereinbarten
Zahlungskonditionen. Skonto wird nicht gewährt. Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung bei Vertragsschluss angenommen. In diesen Fällen gilt die Zahlung erst nach Einlösung als
geleistet. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist, sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung, Verzugszinsen in Höhe
von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu fordern.
Ebenfalls wird eine Mahnpauschale, laut § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB von 40 Euro erhoben.
Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in Euro. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit anderen als
unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
Bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ist die Firma EsHEdelstahlservice
Harzer berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder gegen
Nachnahme zu erbringen oder von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Für bereits erbrachte
Leistungen bestehende Forderungen sind in diesem Fall – trotz Stundung – sofort fällig. Dies gilt insbesondere,
wenn bei Zahlungsverzug trotz angemessener Frist weiter Zahlungen ausbleiben oder wenn ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Kommt der Auftraggeber unserer Aufforderung, Sicherheit zu
leisten, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, haben wir das Recht, vom Vertrag
zurück zu treten.
Der Auftraggeber stimmt jederzeit widerruflich zu, dass die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ihm
Rechnungen als pdf-Datei an die bei Vertragsschluss oder sonst vom Auftraggeber angegebene EMailadresse
übersenden darf (§ 14 Abs. 1 S. 7, 8 UStG). Ein Widerspruch hat nur Wirkung für zukünftige
Rechnungen. Wählt die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer diese Rechnungsform und der Auftraggeber hat
nicht widersprochen, so verzichtet der Auftraggeber auf seine Rechte, eine zusätzliche Rechnung in
Papierform zu erhalten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass der von ihm
angegebene E-Mail-Account gültig und der Empfang von E-Mails unter der von ihm angegebenen EMailadresse
möglich ist. Eine als pdf-Datei elektronisch versandte Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie
derart in den Machtbereich des Empfängers (E-Mailposteingang) gelangt, dass dieser bei Annahme
gewöhnlicher Umstände die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.

 

10. Transport, Versicherung, Warenannahme

 

Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Der Auftraggeber hat
die Versicherungsprämien im voraus zu entrichten.
Der Auftraggeber hat die Lieferungen bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige festgestellte Mängel auch offensichtlich schwere Schäden, sofort nach Eingang schriftlich zu rügen. Dazu ist die Ware
auszupacken und im Beisein des Frachtführers (Fahrer) auf Transportschäden zu untersuchen. Werden solche
festgestellt, müssen diese auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet werden.
Achtung: Es dürfen nur Schäden vermerkt werden. Weitere Vermerke wie z.B. „verdeckter Schaden“ oder
„Verpackung unbeschädigt“ sind nicht zulässig und führen zum sofortigen Verlust der Versicherungsleistung;
der Schaden kann dann nicht mehr als Transportschaden abgewickelt werden.
Sollte sich der Fahrer in Einzelfällen vor Ort nicht kooperativ verhalten, so verweigern Sie bitte die
Warenannahme und informieren uns umgehend.
Versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung uns gegenüber schriftlich angezeigt
werden.
Retouren an uns müssen grundsätzlich schriftlich von uns akzeptiert werden; ohne unser Einverständnis
erfolgt keine Annahme der Rücksendung.
Die Aufbewahrungsfrist beschädigter Retourenware zur Begutachtung durch Dritte (etwa Transportversicherer)
ist auf 10 Tage begrenzt. Nach dieser Frist wird die Schadensware entsorgt. Sofern längere
Aufbewahrungsfristen gewünscht werden, müssen diese im Voraus mit uns unter Vereinbarung der
Übernahme von Lagerkosten abgestimmt werden.

 

11. Lieferbedingungen / Lieferzeit


Sofern nichts anderes vereinbart und wenn sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von
der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer angegebene Lieferzeit stets unverbindlich.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Die
vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der
vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen , Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung
bzw. Vorauszahlung.
Der Liefertermin ist mit Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer eingehalten. Bei
nachträglichen Auftragsänderungen ist die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit unwirksam und ein neuer
Liefertermin schriftlich zu vereinbaren.
In den Fällen, in denen uns die rechtzeitige Lieferung durch unverschuldete Ereignisse nicht möglich ist,
verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch in Fällen wie z.B. Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf,
Energiemangel, Arbeitsbeschränkung, Ausfall von Verkehrs- und Transportmitteln, nicht richtiger bzw. nicht
rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten und behördlichen Eingriffen.
In den vorgenannten Fällen sind wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, uns von der
Lieferfrist ganz oder teilweise zu lösen.
Wird die Versendung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den der Auftraggeber zu verantworten hat,
verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware nach billigem Ermessen auf Gefahr des Auftraggebers einzulagern.
Die Kosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen. Hierfür werden mindestens 2,5% des Rechnungsbetrages
für pro Woche berechnet. Mit der Einlagerung ist der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig. Wir sind Jedoch
berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Die
gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt. Der Nachweis eines höheren
Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

12. Gefahrenübergang und Entgegennahme


Ist Vertragsgegenstand die Errichtung einer Anlage, so benachrichtigen wir nach deren Fertigstellung den
Auftraggeber von unserer Bereitschaft zur Durchführung der Abnahme. Verzögert sich diese aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, um mehr als 5 Werktage, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Wird die
Anlage in Benutzung genommen so gilt die Abnahme als durchgeführt. Inbetriebnahme- und Testarbeiten sind
in Abstimmung mit den betrieblichen Belangen des Auftraggeber zu ermöglichen. Nach Möglichkeit sollen
Inbetriebnahme und Testarbeiten während der üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden. Sind Nacht und/oder
Wochenendarbeiten erforderlich, werden diese unter Zugrundelegung der Montageberechnungssätze mit den
entsprechenden Mehrkosten berechnet.

 

13. Kündigung


Eine Kündigung des Vertrages (Auftrages) durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Bereits getätigte Arbeiten,
Geldvorleistungen durch die Firma Ess-Edelstahlservice Harzer sind durch den Auftraggeber zu begleichen.
Ebenfalls wird für bereits gelieferten Produkte, bei Kündigung ein Nutzungsentgelt i.H.v. 5% des
Rechnungsbetrages, pro genutzter Woche berechnet.

 

14. Datenspeicherung


Die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ist berechtigt, nach den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Kunden (Auftraggeber) zu erheben und zu
verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung
des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen
Mitteilungspflicht.

 

15. Schutzrechte Dritter


Für den Fall, dass wir nach Vorgaben (Zeichnungen, Muster, Modelle, ……) oder unter der Verwendung von
beigestellten Werkstücken des Auftraggebers liefern, steht der Auftraggeber dafür ein, dass hierdurch
Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Soweit eine solche Schutzrechtsverletzung geltend gemacht wird, stellt der Auftraggeber uns auf erstes
Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt eventuell hieraus resultierenden Schaden. Eine
Lieferverpflichtung der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer besteht nicht, wenn ein Dritter unter Berufung auf
ein ihm angeblich gehöriges Schutzrecht die Herstellung der Lieferung untersagt. Die Abwehr solcher
Ansprüche obliegt allein dem Auftraggeber, wir sind hierzu nicht verpflichtet.
Eine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Werkstücke, Zeichnungen, Muster, Werkzeuge oder ähnliches besteht nicht. Soweit der Auftraggeber für die
von ihm übergebenen Gegenstände eine Versicherung wünscht, so wird diese von uns nur auf
ausdrückliche schriftliche Aufforderung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Soweit
Fertigungsmittel von uns für die Durchführung der Arbeiten hergestellt werden, bleiben diese – unabhängig
von der Bezahlung oder teilweisen Bezahlung durch den Auftraggeber – unser Eigentum, es sei denn, dass
eine abweichende schriftliche Regelung mit dem Auftraggeber existiert.

 

16. Sonstiges


Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
Geschäftssitz der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 

17. Salvatorische Klausel


Die Unwirksamkeit einzelner Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Wirksamkeit des
Hauptvertrages zur Folge. Anstelle unwirksamer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten
vergleichbare wirksame Klauseln oder die entsprechenden Bedingungen.

EsH-Edelstahlservice Harzer, Niederdorf den 07.01.2019

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden


1.Geltung


Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Firma EsHEdelstahlservice
Harzer und dem Auftraggeber. Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen der Firma EsHEdelstahlservice
Harzer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Ein Vertrag kommt mündlich oder
schriftlich bei Bestätigung des Angebotes und den daraus erteilten Auftrag zustande.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon
abweichende schriftliche Regelung getroffen haben.
Für Abbildungen, Zeichnungen und Darstellungen in elektronischen Medien, Wort- und Bildmarken sowie
sonstiger Angebotsunterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese dürfen ohne unsere
Zustimmung weder genutzt, noch vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Für alle durch
Nichtbeachtung dieser Vereinbarung entstehenden direkten oder indirekten Schäden haftet der Auftraggeber.
An allen von uns produzierten Erzeugnissen steht uns das alleinige Urheberrecht zu.


2. Eigentumsvorbehalt


Die von der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer gelieferten und montierten Gegenstände bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung, unser Eigentum, soweit kein Eigentumsübergang an den
Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ist berechtigt, dem
Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung ggf.
Vorauszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
Die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber
sich vertragswidrig verhält. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten
nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Die Ware darf weder verpfändet noch übereignet werden. Bei einer Pfändung solcher Waren durch Dritte ist
der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon sofort Mitteilung zu machen.
Der Auftraggeber tritt schon heute sämtliche ihm aus etwaigen Weiterveräußerungen der gelieferten Ware
zustehenden Forderungen in voller Höhe ausnahmslos an uns ab, ohne dass es einer gesonderten
Abtretungserklärung bedarf. Wird die Ware vom Auftraggeber weiterveräußert oder in sein Gebäude oder
Grundstück eines Dritten eingebaut, derart, dass sie Bestandteil eines Grundstückes bzw. Gebäudes wird,
gehen die an Stelle dieser Sache tretenden Forderungen des Auftraggebers, gegebenenfalls auch die
Forderungen des Auftraggebers gegen seine Abnehmer oder Dritte, in Höhe der ursprünglichen
Waren-/Rechnungsbeträge auf uns zur Sicherung unserer Forderungen über, ohne das es einer besonderen
Vereinbarung bedarf. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung
unserer Eigentumsrechte zu erteilen, auszuhändigen bzw. zu verschaffen.
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den Auftraggeber stets für die Firma EsHEdelstahlservice
Harzer vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit im Alleineigentum des Auftraggebers
stehenden Gegenständen oder mit Gegenständen, an denen kein verlängerter Eigentumsvorbehalt besteht,
verarbeitet, steht der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer das Alleineigentum an der neuen Sache zu. Wird die
Vorbehaltsware mit anderen nicht der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so steht der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen z.Z. der Verarbeitung
zu. Wird diese Vorbehaltsware vom Auftraggeber – nach Verarbeitung/Verbindung- veräußert, so tritt der
Auftraggeber schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ab.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache
pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und
Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene
Kosten rechtzeitig auszuführen.
Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber der Firma EsH-Edelstahlservice
Harzer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand sonstigen Eingriffen Dritter
ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den der
Firma EsH-Edelstahlservice Harzer entstandenen Ausfall.


3. Gewährleistung / Mangel


Ist eine von der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber
Nacherfüllung verlangen. Mangelrügen sind unverzüglich, spätestens aber, innerhalb 1 Woche nach Lieferung,
schriftlich mitzuteilen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung von der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer
nicht beseitigt, hat der Auftraggeber Anspruch die Vergütung der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer, durch
Erstattung einer Gutschrift, zu mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich
der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ausgenommen
hiervon sind Verschleißteile. Die Gewährleistung erlischt bei unsachgemäßer oder zweckentfremdeter
Handhabung.
Die Vertragsgemäßheit und Mangelfreiheit unserer Lieferungen bemessen sich ausschließlich nach den
ausdrücklichen Vereinbarungen. Die Inhalte der vertraglichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber begründen
grundsätzlich keine Garantie. Die Übernahme einer Garantie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung. Der Auftraggeber hat unsere Lieferung nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Sollte der
Auftraggeber bei der Überprüfung Mängel feststellen, hat er uns unverzüglich Gelegenheit zu einer
Überprüfung der beanstandeten Lieferung zu geben. Auf Verlagen unsererseits ist die beanstandete Lieferung
nach unserer Weisung ganz oder teilweise auf unsere Kosten uns zur Verfügung zu stellen. Bei unberechtigten
Beanstandungen behalten wir uns die Belastung des Auftraggebers mit hierbei anfallenden Fracht- und
Überprüfungskosten vor. .
Durch Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der Lieferung, bestehen für diese und daraus
entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.


4. Haftung


Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird von uns nur
übernommen, wenn dies in den Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. In den übrigen Fällen liegt
das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich beim Auftraggeber. Die Firma EsH-Edelstahlservice
Harzer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln entstehen. Die Firma
EsH-Edelstahlservice Harzer haftet nicht den natürlichen Verschleiß, die normale Abnutzung und Schäden, die
an Produkten infolge fehlender oder nachlässiger Behandlung entstehen. Für mangelhafte Wartung oder die
übermäßige Beanspruchung unserer Produkte übernehmen wir auch keine Haftung.
Dies gilt auch für Schäden, die durch Umwelteinflüsse (Flugrost, Fremdmaterialstaub) oder durch den Einbau
an ungeeigneten Standorten entstehen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche für, von uns zur Verfügung gestelltes
Material, auch im vorgefertigten Zustand, sind ausgeschlossen. Von uns nicht anerkannte Ansprüche können
gegen uns nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nicht innerhalb eines Monats nach unserer Ablehnung
Klage erhoben wird. Soweit keine kürzeren Verjährungsfristen in Betracht kommen, verjähren alle Ansprüche
gegen uns nach 1 Jahr.


5. Umtausch


Kunden spezifische Anfertigungen bzw. Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch oder dessen Vorgaben,
Vorlagen, speziellen Wünschen oder Bausituation, sind vom Umtausch ausgeschlossen.


6. Preise


Falls nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden, sind die jeweils am Liefertag geltenden Preise für die
Berechnung maßgebend. Unvorhergesehene Leistungen, welchen im Angebot nicht berücksichtigt waren,
werden nach Aufmaß berechnet. Wenn sich zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise
unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, z.B. durch höhere Löhne, ändern, sind wir berechtigt,
unsere Verkaufspreise entsprechend anzuheben. Die genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Annahme des Auftrages durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt der
Liefermöglichkeit. Höhere Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, Personalmangel oder andere von uns
nicht verschuldete Behinderungen berechtigen uns, von dem Kaufvertrag ganz oder teilweise zurückzutreten
oder den Liefertermin um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben.
Kommt es bei vereinbarten Anlieferungen oder vor Ort Montagen, durch bauseitige Verzögerung, zu Warteoder
Ausfallzeiten, so werden diese dem Auftraggeber, zu den aktuellen Berechnungssätzen berechnet. Sind
Nacht und/oder Wochenendarbeiten erforderlich, werden diese unter Zugrundelegung der
Montageberechnungssätze mit den entsprechenden Mehrkosten berechnet.
Soweit unsere Lieferung vertragsgemäß oder aber auf Wunsch des Bestellers später als zwei Monate nach
Auftragserteilung erfolgt, sind wir berechtigt, eine Preisanpassung an während dieses Zeitraumes veränderte
Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Energie, Löhne usw.) für die am Liefertag gültigen Preise vorzunehmen.


7. Vertragsabschluss / Lieferbedingungen


Es gelten ausschließlich die Lieferbedingungen der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer, mit denen sich unser
Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag bzw.
Anschreiben zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Lieferbedingungen erteilt, so gelten
auch dann nur unsere Lieferbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Unsere Angebote sind freibleibend und
unverbindlich.
Nachträgliche Änderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Bei Mängelrügen oder anderen Gegenansprüchen ist der Auftraggeber nicht zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung berechtigt. Diese werden im Falle der Anerkennung durch eine Gutschrift
beglichen.


8. Rechnungen / Zahlungsbedingungen


Bei Neukunden, Erstauftrag oder Lieferung per Versand bzw. Spedition, behalten wir uns vor, auf eine
Anzahlung bis hin zu Vorauskasse, vor Fertigungsbeginn zu bestehen.
Rechnungen können nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet
werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen oder den jeweils mit dem Auftraggeber vereinbarten
Zahlungskonditionen. Skonto wird nicht gewährt. Schecks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung bei Vertragsschluss angenommen. In diesen Fällen gilt die Zahlung erst nach Einlösung als
geleistet. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ohne weitere Mahnung, Verzugszinsen in Höhe
von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz, zu fordern.
Ebenfalls werden Mahngebühren i.H.v. 15 Euro pro Mahnung erhoben.
Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in Euro. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit anderen als
unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen.
Bei wesentlicher Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ist die Firma EsHEdelstahlservice
Harzer berechtigt, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauskasse oder gegen
Nachnahme zu erbringen oder von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Für bereits erbrachte
Leistungen bestehende Forderungen sind in diesem Fall – trotz Stundung – sofort fällig. Dies gilt insbesondere,
wenn bei Zahlungsverzug trotz angemessener Frist weiter Zahlungen ausbleiben oder wenn ein Antrag auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Kommt der Auftraggeber unserer Aufforderung, Sicherheit zu
leisten, innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht nach, haben wir das Recht, vom Vertrag
zurück zu treten.
Der Auftraggeber stimmt jederzeit widerruflich zu, dass die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ihm
Rechnungen als pdf-Datei an die bei Vertragsschluss oder sonst vom Auftraggeber angegebene EMailadresse
übersenden darf (§ 14 Abs. 1 S. 7, 8 UStG). Ein Widerspruch hat nur Wirkung für zukünftige
Rechnungen. Wählt die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer diese Rechnungsform und der Auftraggeber hat
nicht widersprochen, so verzichtet der Auftraggeber auf seine Rechte, eine zusätzliche Rechnung in
Papierform zu erhalten. Der Auftraggeber ist in diesem Fall dafür verantwortlich, dass der von ihm
angegebene E-Mail-Account gültig und der Empfang von E-Mails unter der von ihm angegebenen EMailadresse
möglich ist. Eine als pdf-Datei elektronisch versandte Rechnung gilt als zugegangen, wenn sie
derart in den Machtbereich des Empfängers (E-Mailposteingang) gelangt, dass dieser bei Annahme
gewöhnlicher Umstände die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.


9. Transport, Versicherung, Warenannahme


Auch bei frachtfreier Lieferung erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers.
Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-,
Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Der Auftraggeber hat
die Versicherungsprämien im voraus zu entrichten.
Der Auftraggeber hat die Lieferungen bei Erhalt unverzüglich zu untersuchen und etwaige festgestellte Mängel
– auch offensichtlich schwere Schäden, sofort nach Eingang schriftlich zu rügen. Dazu ist die Ware
auszupacken und im Beisein des Frachtführers (Fahrer) auf Transportschäden zu untersuchen. Werden solche
festgestellt, müssen diese auf dem Frachtbrief vermerkt und vom Fahrer gegengezeichnet werden.
Achtung: Es dürfen nur Schäden vermerkt werden. Weitere Vermerke wie z.B. „verdeckter Schaden“ oder
„Verpackung unbeschädigt“ sind nicht zulässig und führen zum sofortigen Verlust der Versicherungsleistung;
der Schaden kann dann nicht mehr als Transportschaden abgewickelt werden.
Sollte sich der Fahrer in Einzelfällen vor Ort nicht kooperativ verhalten, so verweigern Sie bitte die
Warenannahme und informieren uns umgehend.
Versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung uns gegenüber schriftlich angezeigt
werden.
Retouren an uns müssen grundsätzlich schriftlich von uns akzeptiert werden; ohne unser Einverständnis
erfolgt keine Annahme der Rücksendung.
Die Aufbewahrungsfrist beschädigter Retourenware zur Begutachtung durch Dritte (etwa Transportversicherer)
ist auf 10 Tage begrenzt. Nach dieser Frist wird die Schadensware entsorgt. Sofern längere
Aufbewahrungsfristen gewünscht werden, müssen diese im Voraus mit uns unter Vereinbarung der
Übernahme von Lagerkosten abgestimmt werden.


10. Lieferbedingungen / Lieferzeit


Sofern nichts anderes vereinbart und wenn sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von
der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer angegebene Lieferzeit stets unverbindlich.
Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers voraus. Die
vereinbarte Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der
vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen , Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung
bzw. Vorauszahlung.
Der Liefertermin ist mit Übergabe der von Ihnen bestellten Ware an den Frachtführer eingehalten. Bei
nachträglichen Auftragsänderungen ist die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit unwirksam und ein neuer
Liefertermin schriftlich zu vereinbaren.
In den Fällen, in denen uns die rechtzeitige Lieferung durch unverschuldete Ereignisse nicht möglich ist,
verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch in Fällen wie z.B. Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf,
Energiemangel, Arbeitsbeschränkung, Ausfall von Verkehrs- und Transportmitteln, nicht richtiger bzw. nicht
rechtzeitiger Belieferung durch Vorlieferanten und behördlichen Eingriffen.
In den vorgenannten Fällen sind wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, uns von der
Lieferfrist ganz oder teilweise zu lösen.
Wird die Versendung oder Beförderung der Ware aus einem Grund, den der Auftraggeber zu verantworten hat,
verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware nach billigem Ermessen auf Gefahr des Auftraggebers einzulagern.
Die Kosten hierfür hat der Auftraggeber zu tragen. Hierfür werden mindestens 2,5% des Rechnungsbetrages
für pro Woche berechnet. Mit der Einlagerung ist der vereinbarte Kaufpreis sofort fällig. Wir sind Jedoch
berechtigt nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den
Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern. Die
gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben unberührt. Der Nachweis eines höheren
Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
11. Gefahrenübergang und Entgegennahme
Ist Vertragsgegenstand die Errichtung einer Anlage, so benachrichtigen wir nach deren Fertigstellung den
Auftraggeber von unserer Bereitschaft zur Durchführung der Abnahme. Verzögert sich diese aus Gründen, die
wir nicht zu vertreten haben, um mehr als 5 Werktage, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Wird die
Anlage in Benutzung genommen so gilt die Abnahme als durchgeführt. Inbetriebnahme- und Testarbeiten sind
in Abstimmung mit den betrieblichen Belangen des Auftraggeber zu ermöglichen. Nach Möglichkeit sollen
Inbetriebnahme- und Testarbeiten während der üblichen Arbeitszeit durchgeführt werden. Sind Nacht und/oder
Wochenendarbeiten erforderlich, werden diese unter Zugrundelegung der Montageberechnungssätze mit den
entsprechenden Mehrkosten berechnet.


12. Kündigung


Eine Kündigung des Vertrages (Auftrages) durch den Auftraggeber ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund
vorliegt. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Bereits getätigte Arbeiten,
Geldvorleistungen durch die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer sind durch den Auftraggeber zu begleichen.
Ebenfalls wird für bereits gelieferten Produkte, bei Kündigung ein Nutzungsentgeld i.H.v. 5% des
Rechnungsbetrages, pro genutzter Woche berechnet.
13. Datenspeicherung
Die Firma EsH-Edelstahlservice Harzer ist berechtigt, nach den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Kunden (Auftraggeber) zu erheben und zu
verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehung erforderlich sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung
des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen
Mitteilungspflicht.


14. Schutzrechte Dritter


Für den Fall, dass wir nach Vorgaben (Zeichnungen, Muster, Modelle, ……) oder unter der Verwendung von
beigestellten Werkstücken des Auftraggebers liefern, steht der Auftraggeber dafür ein, dass hierdurch
Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Soweit eine solche Schutzrechtsverletzung geltend gemacht wird, stellt der Auftraggeber uns auf erstes
Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt eventuell hieraus resultierenden Schaden. Eine
Lieferverpflichtung der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer besteht nicht, wenn ein Dritter unter Berufung auf
ein ihm angeblich gehöriges Schutzrecht die Herstellung der Lieferung untersagt. Die Abwehr solcher
Ansprüche obliegt allein dem Auftraggeber, wir sind hierzu nicht verpflichtet.
Eine Haftung für Beschädigungen oder Verlust der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Werkstücke, Zeichnungen, Muster, Werkzeuge oder ähnliches besteht nicht. Soweit der Auftraggeber für die
von ihm übergebenen Gegenstände eine Versicherung wünscht, so wird diese von uns nur auf
ausdrückliche schriftliche Aufforderung und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. Soweit
Fertigungsmittel von uns für die Durchführung der Arbeiten hergestellt werden, bleiben diese – unabhängig
von der Bezahlung oder teilweisen Bezahlung durch den Auftraggeber – unser Eigentum, es sei denn, dass
eine abweichende schriftliche Regelung mit dem Auftraggeber existiert.


15. Sonstiges


Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der
Geschäftssitz der Firma EsH-Edelstahlservice Harzer.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.


16. Salvatorische Klausel


Die Unwirksamkeit einzelner Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die
Unwirksamkeit der übrigen Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Wirksamkeit des
Hauptvertrages zur Folge. Anstelle unwirksamer Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten
vergleichbare wirksame Klauseln oder die entsprechenden Bedingungen.


EsH-Edelstahlservice Harzer, Niederdorf den 07.01.2019